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Ein Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag über ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug ist wegen Kenntnis des Käufers vom Mangel bzw. auf grober Fahrlässigkeit beruhender Nichtkenntnis des Klägers vom Mangel gemäß § 442 Abs. 1 BGB ausgeschlossen. Das Landgericht hat eine positive Kenntnis des Klägers vom Sachmangel im Zeitpunkt des Kaufs des PKW bejaht. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |