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Ein Versicherungsmakler darf zur Förderung seiner Dienstleistungen Kraftfahrzeugversicherungen nicht in Preisvergleichen aufnehmen, wenn für die Produkte kein Preis angegeben wird. Ebenso ist die Wiedergabe eingetragener Marken in solchen Versicherungsvergleichen unzulässig. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |