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Ein Leasingvertrag kann bei Zahlungsverzug mit zwei Raten wirksam gekündigt werden; nachträgliche Zahlungen lassen die Kündigung nicht unwirksam werden. Bei der Abrechnung nach vorzeitiger Beendigung ist die Obliegenheit des Leasinggebers zur bestmöglichen Verwertung erfüllt, wenn der Erlös weniger als 10 % unter dem Händlerverkaufswert liegt. Sicherstellungskosten sind nicht ersatzfähig, wenn der Leasinggeber das Fahrzeug auch selbst hätte abholen können und keine Ankündigung einer kostenpflichtigen Sicherstellung durch Dritte erfolgte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |