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Für die Marktabgrenzung auf dem Ressourcenmarkt für die Erbringung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Personenkraftwagen kommt es darauf an, ob freie Werkstätten diese Tätigkeit auch ohne den Status als Vertragswerkstatt des Herstellers wirtschaftlich sinnvoll ausüben können. Ist dies nicht der Fall, ist der Fahrzeughersteller hinsichtlich des Zugangs zu Instandsetzungs- und Wartungsdienstleistungen für seine Automarke marktbeherrschend und der Ressourcenmarkt markenspezifisch abzugrenzen. Dem auf Zulassung klagenden Werkstattunternehmer obliegt es, nachvollziehbar darzulegen und nachzuweisen, dass er Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten für Fahrzeuge der betreffenden Automarke als freie Werkstatt nicht oder nicht wirtschaftlich sinnvoll erbringen kann. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |