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Ein Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB besteht, wenn der Fahrzeughersteller Motoren mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Verkehr gebracht hat. Der Kläger kann die Rückzahlung des Kaufpreises sowie Freistellung gegenüber der finanzierenden Bank abzüglich einer Nutzungsentschädigung Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des PKW verlangen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |