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Der gutgläubige Erwerb eines Wohnmobils scheitert, wenn der Käufer trotz dubioser Umstände des Vertragsschlusses, eines deutlich unter Verkehrswert liegenden Kaufpreises, gefälschter Fahrzeugpapiere und einer gefälschten TÜV-Plakette sowie der Übergabe nur eines Fahrzeugschlüssels ohne weitere Unterlagen keine ausreichenden Nachforschungen anstellt. Insbesondere einem Kfz-Sachverständigen müssen solche Mängel auffallen und die Gutgläubigkeit ausschließen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |