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Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Nachtflugregelung am Flughafen Berlin Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuvor festgestellt, dass die Planfeststellungsbehörde im Planergänzungsbeschluss zu Recht einen Bedarf für den zugelassenen Nachtflugverkehr bejaht und die Bedeutung und das Gewicht dieses Belangs nicht verkannt habe. Auch die Lärmschutzbelange der Beschwerdeführenden seien ausreichend ermittelt und ihr Gewicht nicht zu gering eingeschätzt worden, insbesondere hinsichtlich der fachplanerischen Zumutbarkeitsschwelle. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |