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Macht der Geschädigte neben Schmerzensgeldansprüchen auch Ersatz des Erwerbsschadens und des Haushaltsführungsschadens geltend, so stellt sich die isolierte Zuerkennung eines Schmerzensgeldes als unzulässiges Teilurteil dar, weil die noch nachzuholenden tatsächlichen Feststellungen zum Grund und Umfang von Erwerbs- und Haushaltsführungsschaden wegen der Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen nicht von der Entscheidung über den Schmerzensgeldanspruch getrennt entschieden werden dürfen. (Leitsätze des Gerichts) |