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Das OLG Hamm hat auf die Berufung des Klägers das Urteil des Landgerichts Paderborn abgeändert und den Beklagten zur Rückzahlung des Kaufpreises für einen Oldtimer Zug um Zug gegen Übertragung des Eigentums am Fahrzeug verurteilt. Gegenstand des Rechtsstreits war die Rückabwicklung eines Oldtimerkaufs wegen arglistig verschwiegener Mängel und die Wirksamkeit eines Gewährleistungsausschlusses. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |