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Das Amtsgericht Köln verurteilte den Angeklagten T. wegen gewerbsmäßiger Beihilfe zur gewerbsmäßigen Hehlerei in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urkundenfälschung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten auf Bewährung und den Angeklagten G. wegen Hehlerei in Tateinheit mit Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten auf Bewährung. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |