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Das OLG Düsseldorf hat eine sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss der Vergabekammer des Bundes zurückgewiesen, der ein Verhandlungsverfahren zur Vergabe des Lkw-Mautsystems betraf. Im Fokus standen die Eignungsanforderungen und Kriterien für die Bewerberauswahl, insbesondere die Bewertung von Referenzprojekten zum produktiven Betrieb eines Informations- und Kommunikationssystems oder Mautsystems, wobei ein Mautbezug zur Verdopplung der Punkte führen konnte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |