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Das Landgericht Bielefeld wies die Klage auf Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrages und Schadensersatzansprüche wegen angeblicher Sachmängel (defekte Ventildeckeldichtung, Kühlmittelflansch, hoher Ölverbrauch) bei einem Gebrauchtwagen ab. Die Parteien stritten über das Vorliegen von Sachmängeln bei Gefahrübergang, die Abgrenzung zu normalen Verschleißerscheinungen und die Wirksamkeit von Nacherfüllungsaufforderungen. Die konkrete rechtliche Begründung der Klageabweisung ist dem vorliegenden Textauszug nicht zu entnehmen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |