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Ein Schaden, der durch eine Fehlbetankung mittels eines Tanklastfahrzeugs entsteht, fällt grundsätzlich in den Bereich der betrieblichen Haftpflichtversicherung. Der Ausschluss 'Haftpflicht wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer... durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs... verursachen' ist nicht einschlägig, wenn der Schaden nicht typischerweise dem Betrieb des Fahrzeuges zuzurechnen ist und der Entladevorgang nicht durch die Motorkraft des Fahrzeuges angetrieben wurde. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |