Hier werden die Einzelbestimmungen der AKB verlinkt, um ggf. ein gezieltes Nachlesen zu ermöglichen.
Grundlage sind die Musterbedingungen, wie Sie vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft empfohlen werden. Die einzelnen Versicherungsunternehmen weichen zum Teil deutlich von den Empfehlungen ab.
Rechtlich verbindlich bleiben allein die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der konkreten Partner-Versicherung und die mit dieser getroffenen Vereinbarungen.
In der Regel wird hier auf den derzeitigen Empfehlungsstand der HUK-Versicherer zurückgegriffen. Lediglich bei den Bestimmungen über die Obliegenheitsverletzungen wird durch einen besonderen Link auf die historische Entwicklung der AKB-Regelungen verwiesen.