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Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, kraftstoffkompatible Ceroxid-Nanodispersionen, die zum Betreiben eines Dieselmotors mit platinkatalysierter Partikel-Auffangvorrichtung geeignet sind, in Deutschland anzubieten und/oder zu liefern, ohne private Verbraucher auf der Verpackung deutlich darauf hinzuweisen, dass diese nicht für solche Kraftfahrzeuge verwendet werden dürfen, und ohne gewerbliche Wiederverkäufer auf die Notwendigkeit der Zustimmung der Patentinhaberin hinzuweisen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |