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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn ein angeordnetes Fahreignungsgutachten nicht fristgerecht vorgelegt wird. Die Anordnung ist gerechtfertigt bei Zweifeln an der Fahreignung, die sich aus wiederholten Verkehrsverstößen, strafrechtlichen Auffälligkeiten und der Ablehnung staatlicher Autorität ("Reichsbürger"-Ideologie) ergeben. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |