Das Verkehrslexikon

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MPU-Anordnung wegen vorangegangener Straftaten




Gliederung:


   Einleitung

Weiterführende Links

Allgemeines

Eintragungen im Führungszeugnis

Mehrere Taten

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Sonstige einzelne Straftaten




Einleitung:


Der strafrechtliche Eignungsbegriff (§ 69 StGB) ist mit dem fahrerlaubnisrechtlichen Eignungsbegriff deckungsgleich. Kam ein Entzug im Strafverfahren nicht in Betracht, weil das Strafgericht die charakterliche Nichteignung nicht feststellen konnte, so ergeben sich für die Fahrerlaubnisbehörde aus dem Vorliegen der verkehrsrechtlichen Straftat gleichwohl Eignungszweifel, die Anlass für eine Überprüfung und somit auch für eine MPU-Anordnung sein können (aus diesem Grund besteht auch gem. Nr. 45 Abs. 2 der Anordnung über die Mitteilungen in Strafsachen (MiStrA) eine Informationspflicht gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde.

Auch bei der Wiedererteilung nach strafrechtlicher Entziehung der Fahrerlaubnis wird in der Regel eine MPU-Anordnung gerechtfertigt sein, um zu überprüfen, ob die festgestellte Nichteignung wieder hergestellt ist (jedoch hat der Gesetzgeber beispielsweise durch die Regelung in § 13 Nr. 2 Buchst. c FeV klargestellt, dass dies bei einer Alkoholverurteilung unterhalb von 1,60 ‰ nicht erforderlich ist).

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Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)

Fahrerlaubnisrecht und Aggressionspotential

Ermessensentscheidung

Die MPU-Anordnung zur Überprüfung der charakterlichen Eignung als Ermessensentscheidung (ohne Alkohol und Drogen)

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Allgemeines:


OVG Koblenz v. 11.04.2000:
Ein medizinisch-psychologisches Gutachten darf nach Maßgabe des § 11 Abs 3 S 1 Nr 4 FeV auch dann angefordert werden, wenn keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat vorliegt, diese jedoch anhand des vorliegenden Sachverhalts festgestellt werden kann. Der Eignungsausschlusstatbestand des § 11 Abs 1 S 3 FeV erfasst außer Verkehrsstraftaten allgemeine Straftaten dann, wenn sich aus ihnen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich der Führerscheinbewerber/-inhaber im Straßenverkehr nicht ordnungsgemäß verhalten wird.

VGH München v. 25.03.2014:
Mit der Anordnung eines Fahreignungsgutachtens gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 FeV wird im Interesse der Straßenverkehrssicherheit präventiv geklärt, ob eine erhebliche Straftat – im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung (nicht zwingend im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers) - die Fahreignung ausschließt, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeugs begangen wurde.

VG Potsdam v. 01.07.2004:
Bei einer Gemengelage zwischen Straftat, Alkoholkonsum und einem offenbar gewordenen hohen Aggressionspotential ist die Vorschrift des § 11 Abs. 3 FeV anwendbar, obwohl § 13 FeV an sich eine abschließende spezielle Regelung für Eignungszweifel bei Alkoholproblematik trifft.

OVG Lüneburg v. 08.07.2014:
Hat ein Bewerber um eine Fahrerlaubnis neben Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 FeV), auch eine erhebliche oder mehrere Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 FeV), begangen, so kann die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens auch zur Klärung der Frage angeordnet werden, ob der Betreffende künftig Straftaten im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung (ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr) begehen wird.

VGH München v. 27.11.2014:
Der Begriff „erheblich“ ist nach der Begründung der Änderungsverordnung zur Fahrerlaubnis-Verordnung vom 18. Juli 2008 (BGBl S. 1338, BR-Drs. 302/08 S. 61) nicht ohne Weiteres mit „schwerwiegend“ gleichzusetzen, sondern bezieht sich auf die Kraftfahreignung. Dabei kommt auch eine vorsätzlich begangene Körperverletzung als erhebliche Tat in Betracht, wenn die Tat in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Verhalten im Straßenverkehr steht.

VG Freiburg v. 24.11.2015:
Anders als für § 11 Abs. 3 Nr. 7 FeV reicht für § 11 Abs. 3 Nr. 6 FeV die Begehung einer Straftat aus, die dafür aber erheblich sein muss. Der Begriff "erheblich" ist nicht ohne Weiteres mit "schwerwiegend" gleichzusetzen, sondern bezieht sich auf die Kraftfahreignung. - Für das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzung des § 11 Abs. 3 Nr. 6 FeV trägt im Zweifel die Fahrerlaubnisbehörde die Darlegungslast. - Eine rein verbale Auseinandersetzung zwischen dem Inhaber einer Fahrerlaubnis und einem anderen Menschen erfüllt, auch wenn diese Auseinandersetzung mit großer Lautstärke und Emotionalität geführt wird und wenn mit ihr ein Straftatbestand verwirklicht wird, in aller Regel nicht die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 Nr. 6 FeV. Das gilt vor allem dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Überschreitung der Schwelle zum körperlichen Angriff auf den Kontrahenten kraft eigener Willenskontrolle unterlässt und damit belegt, dass er imstande ist, seine Aggressionen zumindest so zu steuern, dass es nicht zu Verletzungen der körperlichen Integrität kommt.

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Eintragungen im Führungszeugnis:


VGH München v. 06.10.2016:
Sind Straftaten nicht mehr in das Führungszeugnis aufzunehmen, dürfen Sie von der Fahrerlaubnisbehörde bei der Beurteilung der Fahreignung und der Anordnung einer MPU nicht mehr berücksichtigt werden. Nach § 38 Abs. 2 BZRG werden Verurteilungen, durch die auf eine Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen erkannt worden ist, selbst dann nicht nach § 32 Abs. 1 BZRG in das Führungszeugnis aufgenommen, wenn zwar nach § 32 Abs. 2 Nr. 5 Buchst. a BZRG im Register eine weitere Strafe eingetragen ist, es sich aber nach § 38 Abs. 2 Nr. 3 BZRG um Verurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen handelt. Nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BZRG ist eine Verurteilung zu einer Geldstrafe nach drei Jahren nicht mehr in das Führungszeugnis aufzunehmen, wenn die Voraussetzungen des § 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG nicht vorliegen.

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Mehrere Taten:


OVG Lüneburg v. 29.11.2017:
Für die Beantwortung der Frage, ob einer oder mehrere Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV vorliegen, kommt es nicht auf den prozessualen, sondern den materiell-rechtlichen Tatbegriff an.

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Fahren ohne Fahrerlaubnisn:


Fahren ohne Fahrerlaubnis

VGH München v. 25.05.2016:
Die Verurteilung eines Fahrerlaubnisbewerbers wegen vier Fällen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis begründet Zweifel an seiner Fahreignung und rechtfertigt die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens im Erteilungsverfahren. - Soweit der Betroffene meint, solche Straftaten seien nicht mehr zu befürchten, sobald ihm eine Fahrerlaubnis erteilt worden sei, verkennt er den Begriff der charakterlichen Eignung.

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Sonstige einzelne Straftaten:


VGH München v. 07.05.2001:
Auch bei einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt unter 1,6 ‰ kann die Führerscheinbehörde ihr Ermessen dahingehend ausüben, dass eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet wird, wenn der Fahrerlaubnisinhaber durch andere schwerwiegende Verkehrsverstöße aufgefallen ist

VGH Mannheim v. 25.07.2001:
Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Fahreignung kann vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Klärung von Eignungszweifeln auch dann angeordnet werden, wenn diese zuvor nur wegen einer - erheblichen - Straftat (hier: Verurteilung wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit Nötigung (§§ 315c Abs 1 Nr 2, 240 StGB)) entzogen worden war.

OVG Saarlouis v. 27.07.2006:
Für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis begründet allein ihre Entziehung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort bei der gebotenen Gesamtschau keine Eignungszweifel, die die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung rechtfertigen.

VGH München v. 07.01.2013:
Nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 FeV kann die Behörde bei einer noch verwertbaren Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen schwerer Körperverletzung die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-​psychologisches Gutachten) zur Klärung von Eignungszweifeln anordnen, weil Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential bestehen. Die erhebliche Straftat im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 FeV muss nicht "im Zusammenhang mit einem Kraftfahrzeug stehen", sondern im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung.

Oberverwaltungsgericht Bremen v. 26.02.2026:
Zur Bindungswirkung strafgerichtlicher Fahreignungsbeurteilung und Rechtmäßigkeit der MPU-Anordnung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 23.06.2025:
Zur Fahrerlaubnisentziehung wegen Aggressionspotenzials aus verkehrsfremden Straftaten bei nicht beigebrachtem MPU-Gutachten

Verwaltungsgericht Köln v. 15.04.2025:
Entziehung der Fahrerlaubnis: Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei fehlerhafter MPU-Anordnung

Landgericht Münster v. 31.07.2024:
Charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen: Verneinung nach Therapie und Abstinenz trotz hoher BAK

Verwaltungsgericht Köln v. 06.09.2022:
Zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug wegen psychischer Auffälligkeiten und Straftaten

Verwaltungsgericht Köln v. 25.04.2022:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Aggressionspotentials und Nichtvorlage eines MPU-Gutachtens nach Straftaten

BVerwG v. 07.04.2022:
MPU-Anordnung bei wiederholten Alkohol-Zuwiderhandlungen: Berücksichtigung ungeahndeter Ordnungswidrigkeiten

Verwaltungsgericht Minden v. 09.03.2022:
Zur Ablehnung der Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis bei fehlender Eignung infolge nicht beigebrachten MPU nach wiederholten Verkehrsverstößen

BVerwG v. 01.09.2021:
Zur Feststellung eines Sicherheitsrisikos bei Soldaten wegen wiederholter Trunkenheitsfahrten und Alkoholmissbrauchs

Verwaltungsgericht Aachen v. 22.07.2020:
Zur MPU-Anordnung bei 1,6 Promille und der Bindungswirkung eines Strafurteils über die Fahreignung

Verwaltungsgericht Köln v. 31.07.2019:
Zur Gewähr für die Fahrgastbeförderung: Keine MPU-Anordnung bei wirtschaftlichen Straftaten ohne direkten Bezug zur persönlichen Bereicherung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 13.06.2018:
Anforderungen an die Ermessensausübung bei der Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) bei Berücksichtigung älterer Straftaten

Oberverwaltungsgericht NRW v. 05.05.2017:
Zur Verwertbarkeit nicht im Führungszeugnis enthaltener Straftaten bei MPU-Anordnung für Fahrerlaubnis der Klassen D/D1

BVerwG v. 06.04.2017:
Zur MPU-Anordnung nach strafgerichtlicher Fahrerlaubnisentziehung bei einmaliger Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille ohne weitere Anhaltspunkte

Verwaltungsgericht Köln v. 16.05.2023:
Verneinung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit bei wiederholten Verurteilungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

BVerwG v. 14.12.2023:
Zur Abgrenzung wiederholter Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss für die Anordnung einer MPU

BVerwG v. 30.01.2017:
Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen Betrugs bei Ersatzteilbeschaffung und Trunkenheitsfahrten

Verwaltungsgericht Arnsberg v. 13.08.2026:
Unzulässigkeit einer MPU-Anordnung bei Cannabis-Konsum nach neuer FeV ohne vorherigen Missbrauchsnachweis

Oberverwaltungsgericht NRW v. 04.08.2026:
Bindungswirkung strafgerichtlicher Eignungsbeurteilung für Fahrerlaubnisbehörde bei Gutachtenanordnung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 15.12.2025:
Zur MPU-Anordnung bei einmaliger Cannabis-Fahrt: Zusatztatsachen und mangelndes Trennungsvermögen

OLG Hamm v. 18.08.2025:
Anforderungen an die Begründung einer isolierten Sperrfrist für die Fahrerlaubnis (§ 69a StGB) und Prognoseentscheidung

Verwaltungsgericht Münster v. 21.05.2025:
MPU-Anordnung bei einmaligem Verstoß gegen das Trennungsgebot nach neuem Cannabisgesetz unzulässig

Amtsgericht Wuppertal v. 05.04.2024:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Straftaten im Straßenverkehr (Sachbeschädigung, Körperverletzung, Nötigung)

Verwaltungsgericht Minden v. 19.01.2023:
Zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei fehlendem positivem medizinisch-psychologischem Gutachten (MPU)

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 08.04.2022:
Zur vorläufigen Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach drogenbedingtem Entzug bei Nichtvorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 12.05.2021:
Keine analoge Anwendung von § 69 Abs. 2 StGB auf Fahrerlaubnisentziehung nach Fahreignungs-Bewertungssystem; Keine Beschränkung auf einzelne Klassen

Amtsgericht Eschweiler v. 08.02.2021:
Mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit diversen Delikten bei verminderter Schuldfähigkeit

Amtsgericht Olpe v. 14.02.2022:
Vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis in 12 Fällen, davon einmal in Tateinheit mit Trunkenheit im Verkehr

Oberverwaltungsgericht NRW v. 23.06.2020:
Fahrerlaubnisentziehung bei wiederholtem Fahren unter Cannabiseinfluss; Entbehrlichkeit einer MPU-Anordnung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 06.12.2018:
Entziehung der Fahrerlaubnis: Bindungswirkung strafgerichtlicher Sperrfrist für die Kraftfahreignung

OLG Köln v. 02.06.2017:
Zur Einschätzung der Warnwirkung von Vorverurteilungen bei Verkehrsdelikten und Anforderungen an deren Darstellung

Verwaltungsgericht Bremen v. 12.05.2026:
Zur Verwertbarkeit eines MPU-Gutachtens bei falscher Tatsachengrundlage und zur Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes nach § 7 FeV

Amtsgericht Kerpen v. 18.07.2022:
Zur Versagung der Bewährung bei wiederholtem vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis und hartnäckigem Fehlverhalten

Verwaltungsgericht Köln v. 14.07.2017:
Anordnung eines MPU-Gutachtens bei Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: Fehlender Bezug von Vermögensdelikten

Verwaltungsgericht Köln v. 07.12.2016:
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fahrungeeignetheit bei hohem Aggressionspotential nach Nichtbeibringung eines MPU-Gutachtens

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 28.11.2016:
Zur Ablehnung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei erheblichen Eignungszweifeln und fehlendem medizinisch-psychologischen Gutachten

Verwaltungsgericht Köln v. 19.10.2016:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines MPU bei hohem Aggressionspotential aufgrund wiederholter Straftaten

Verwaltungsgericht Köln v. 26.08.2016:
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Weigerung zur MPU wegen Aggressionspotenzial aus Körperverletzungsdelikten

Verwaltungsgericht Köln v. 30.06.2016:
Fahrerlaubnisentzug bei Ablehnung staatlicher Autorität und Verweigerung eines Fahreignungsgutachtens ("Reichsbürger")

Verwaltungsgericht Arnsberg v. 30.05.2016:
Zweifel an MPU-Prognose bei Fahrerlaubnisentziehung wegen fehlenden Verkehrsbezugs der herangezogenen Sachverhalte

Verwaltungsgericht Minden v. 10.03.2016:
Nichterteilung der Fahrerlaubnis wegen fehlendem MPU-Gutachten nach Vergewaltigung als Indiz für hohes Aggressionspotenzial

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 24.11.2015:
MPU-Anordnung nach Nachstellung: Erfordernis tragfähiger Rückschlüsse auf fahreignungsrelevantes Aggressionspotenzial

OLG Hamm v. 10.11.2015:
Zur Widerlegung der Regelvermutung der Fahrungeeignetheit bei Wiederholungstätern und der Notwendigkeit eines MPU-Gutachtens

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 28.11.2014:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei wiederholten Trunkenheitsfahrten und Nichtbeibringung eines MPU-Gutachtens

Oberverwaltungsgericht NRW v. 10.09.2014:
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 FeV

Verwaltungsgericht Münster v. 16.05.2014:
Zur rechtmäßigen Anordnung einer MPU nach rechtskräftiger Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt in Polen

Oberverwaltungsgericht NRW v. 27.11.2013:
Zur Anordnung eines MPU nach Trunkenheitsfahrt und der Bindungswirkung strafgerichtlicher Eignungsbeurteilung

Verwaltungsgericht Aachen v. 19.10.2012:
Zur Zulassung zur Fahrerlaubnisprüfung bei laufendem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 05.08.2013:
Versagung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines MPU-Gutachtens nach mehrfachem Fahren ohne Fahrerlaubnis

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 16.07.2013:
Zur Versagung der Fahrerlaubnis bei fehlender Eignung wegen Aggressionspotenzial nach gefährlicher Körperverletzung und nicht vorgelegtem MPU-Gutachten

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 20.03.2013:
Neuerteilung der Fahrerlaubnis: Schluss auf Nichteignung bei fehlendem MPU nach Entzug wegen Nötigung im Straßenverkehr

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 08.02.2013:
Zur Verwertbarkeit alter Trunkenheitsfahrten und MPU-Anordnung bei Fahrerlaubnis-Wiedererteilung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 07.02.2013:
Zur Rechtmäßigkeit einer MPU-Anordnung bei Straftaten ohne und mit Verkehrsbezug

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 28.01.2013:
Fahrerlaubnisentziehung wegen Ungeeignetheit bei wiederholten und schwerwiegenden Verkehrsverstößen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 17.10.2012:
Zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach zahlreichen Verkehrsdelikten und negativer MPU

Verwaltungsgericht Münster v. 11.07.2012:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei wiederholten Trunkenheitsfahrten und unberechtigter Weigerung, ein MPU-Gutachten beizubringen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 30.05.2012:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach negativer MPU aufgrund schwerwiegender Zuwiderhandlung in der verlängerten Probezeit

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 14.05.2012:
Zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit wegen Vielzahl schwerer Delikte und erforderlicher MPU

Oberverwaltungsgericht NRW v. 23.04.2012:
Anforderungen an eine MPU-Anordnung und Feststellung der Fahrungeeignetheit nach Ablauf einer Sperrfrist

Verwaltungsgericht Aachen v. 27.03.2012:
Zur Gewähr bei der Fahrgastbeförderung: Abgrenzung von unternehmerischer Zuverlässigkeit und Fahrereignung bei Vermögensdelikten

Verwaltungsgericht Münster v. 12.03.2012:
Zur Entziehung der Fahrerlaubnis bei Weigerung zur MPU nach Beleidigungsstraftaten mit Anhaltspunkten für hohes Aggressionspotential

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 04.01.2012:
Zur (Wieder-)Erteilung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit und der Notwendigkeit einer positiven MPU auf eigene Kosten

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 04.08.2011:
Fahrerlaubnisentzug wegen Nichtvorlage eines MPU-Gutachtens bei Aggressionspotential und straßenverkehrsbezogenen Straftaten

Oberverwaltungsgericht NRW v. 12.07.2011:
Zur Anordnung einer MPU bei Trunkenheitsfahrt unter 1,6 Promille aufgrund zusätzlicher Umstände (Alkoholgewöhnung, Straftat)

BGH v. 26.09.2012:
Anforderungen an Feststellungen zur Schuldfähigkeit und Gefährlichkeitsprognose bei Unterbringung nach § 63 StGB

Verwaltungsgericht Minden v. 23.12.2011:
Neuerteilung der Fahrerlaubnis: Ablehnung einer einstweiligen Anordnung bei wiederholtem Fahren ohne Fahrerlaubnis

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 20.07.2011:
Zur (Wieder-)Erteilung der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit wegen Vielzahl von Delikten und Bußgeldbescheiden

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 20.07.2011:
Zur Untersagung des Führens erlaubnisfreier Fahrzeuge nach wiederholten Trunkenheitsfahrten und Nichtvorlage einer MPU

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 10.03.2011:
Anordnung einer MPU nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad; keine zeitliche Begrenzung der MPU-Anordnung

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 13.01.2010:
Zur MPU-Anordnung bei hoher BAK nach Trunkenheitsfahrt und Leugnen der Tat

Oberverwaltungsgericht NRW v. 02.11.2009:
Wiederholte Trunkenheitsfahrten: Unfall als Zäsur für neuen Vorsatz und MPU-Anordnung nach § 13 Satz 1 Nr. 2 b FeV

Oberverwaltungsgericht NRW v. 12.09.2009:
Zeitliche Grenzen der Berücksichtigung von Verkehrsverstößen und Drogenkonsum für die Anordnung einer MPU

Verwaltungsgericht Münster v. 16.01.2009:
Wiederholte Zuwiderhandlungen (§ 13 Nr. 2 b FeV) bei Trunkenheit im Verkehr und Unfallflucht

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 08.11.2006:
Zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei Aggressionspotential und Weigerung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

Oberverwaltungsgericht NRW v. 09.12.2005:
Anordnung einer MPU nach Einstellung von Verkehrsverstößen gemäß § 153a StPO; Finanzielle Leistungsfähigkeit

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