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Ein Polizeibeamter, der im Einsatztrupp Verkehr tätig ist, macht sich der Untreue schuldig, wenn er bei Geschwindigkeitsmessungen Verwarnungsgelder in bar entgegennimmt, diese nicht ordnungsgemäß verbucht und stattdessen 'mündlich verwarnt' vermerkt, um die Gelder zu unterschlagen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |