Das Verkehrslexikon

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Haftung des Beamten gegenüber dem Dienstherrn und Verkehrsrecht




Gliederung:


   Einleitung
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Allgemeines

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Einleitung:


Ein Beamter ist stets gehalten, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelten Vorfahrtsvorschriften zu beachten und andere Verkehrsteilnehmer so wenig wie nach Lage des Einzelfalles möglich zu gefährden. In dieser Allgemeinheit ist ein Unterschied zu Verkehrsteilnehmern, die keine Beamten sind, nicht zu erkennen.
>br> Zu den vom Beamten zu beachtenden besonderen Sorgfaltspflichten und den Folgen einer Verletzung derselben stellt das OVG Magdeburg (Urteil vom 20.02.2014 - 1 L 51/12) fest:

   "Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 1 BBG haben Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzt haben, dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie wahrgenommen haben, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Dienstherr kann den Beamten auf dieser Rechtsgrundlage auch durch Verwaltungsakt heranziehen (vgl.: BVerwG, Urteil vom 17. September 1964 - II C 147.61 -, BVerwGE 19, 243 [m. w. N.]). Im gegebenen Fall hat der Kläger die ihm obliegende Dienstpflicht, das Eigentum und das Vermögen des Dienstherrn nicht zu schädigen und sorgsam wie pfleglich mit den ihm dienstlich anvertrauten Sachgütern umzugehen und bei der Dienstfahrt § 10 Satz 1 StVO zu beachten (a), grob fahrlässig verletzt (b) und dadurch einen Schaden an den vorbezeichneten Fahrzeugen der Beklagten in der von der Beklagten geltend gemachten Höhe verursacht (c).

a) Als dem Beamten obliegende dienstliche Pflichten sind sämtliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften nebst Weisungen für den Einzelfall zu verstehen, die ihm abstrakt ein bestimmtes äußeres Verhalten vorschreiben (siehe: Plog/Wiedow, BBG, § 75 Rn. 15), etwa die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung bei Dienstfahrten (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 1981 - 2 B 4.80 -, Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 26 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 5. Mai 2010 - 1 L 55/10 -, juris [m. w. N.]). Zu den allgemeinen Dienstpflichten des Beamten gehört es ferner, das ihm anvertraute oder auch nur schlicht zur Verfügung gestellte dienstliche Material sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung zu schützen (BVerwG, Urteil vom 12. August 2008 - 2 A 8.07 -, juris [m. w. N.]; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 27. Mai 2013 - 5 LB 96/13 -, juris)."

Weiterführende Links:


Stichwörter zum Thema Schadensersatz und Unfallregulierung

Arbeitsrecht und Verkehrsrecht

Fahrzeugüberlassung - Dienstwagen

Haftung des Beamten gegenüber dem Dienstherrn und Verkehrsrecht

Ersatz von Schäden am Fahrzeug des Arbeitnehmers bzw. Beamten

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Allgemeines:


BGH v. 28.10.1993:
Die Regressbeschränkungen der AKB sind auf die Schadensersatzforderung des Dienstherrn gegen einen Beamten entsprechend anzuwenden.

VG Kassel v. 17.09.2008:
Ein Beamter der auf einem Parkplatz beim Wegfahren mit einer rechts des Fahrzeuges befindlichen niedrigen, von der Fahrerposition aus nicht sichtbaren Barriere kollidiert, handelt nicht grob fahrlässig, wenn seine Aufmerksamkeit beim Passieren der Barriere durch links von ihm parkende Fahrzeuge abgelenkt wird.

OVG Bautzen v. 03.02.2014:
Durch die Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Fahrer eines Dienstfahrzeuges sich selbst dann vorsichtig in den Kreuzungsbereich hineintasten muss, wenn er Martinshorn und Blinklicht angeschaltet hat. Dies muss erst Recht gelten, wenn er sich auf einer Dienstfahrt ohne den Einsatz von Sondersignalen im Straßenverkehr bewegt. Er ist stets gehalten, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelten Vorfahrtsvorschriften zu beachten und andere Verkehrsteilnehmer so wenig wie nach Lage des Einzelfalles möglich zu gefährden. Eine Vorfahrtverletzung ist als grobe Fahrlässigkeit zu werten und verpflichtet den Beamten zum Ersatz des Schadens am Dienstfahrzeug.

OVG Magdeburg v. 20.02.2014:
  1.  Zur Inregressnahme eines Bundesbeamten nach § 75 BBG aufgrund grob fahrlässiger Verletzung der Dienstpflichten, das Eigentum und das Vermögen des Dienstherrn nicht zu schädigen und sorgsam wie pfleglich mit den ihm dienstlich anvertrauten Sachgütern umzugehen und bei einer Dienstfahrt § 10 Satz 1 StVO zu beachten

  2.  Zur Annahme grob fahrlässigen Verhaltens (hier bejaht) sowie eines Augenblicksversagens und eines Mitverschuldens Dritter (hier beides verneint).

  3.  Zur Feststellung der - adäquat verursachten - Schadenshöhe nach Beweiserhebung mittels eines Sachverständigengutachtens und Zeugenbeweises.

  4.  Zur Annahme der Verletzung der Schadensminderungspflicht und eines wirtschaftlichen Totalschadens (hier beides verneint).

  5.  Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist bei der Bemessung der geltend gemachten Schadensersatzforderung zu berücksichtigen.

OVG Schleswig v. 24.04.2014:
Fährt ein Soldat einen Elektroschlepper, für den ihm die Fahrberechtigung fehlt, und kommt es zu einem Unfall, kann sich der Soldat nicht auf Personalknappheit berufen, wenn er nicht beim Vorgesetzten darum ersucht hat, eine Person mit der vorgeschriebenen Fahrerlaubnis sowie dem erforderlichen Berechtigungsschein damit zu beauftragen, den Elektroschlepper aus der Halle zu fahren. Kommen Fahrfehler in Betracht, die auf der fehlenden Ausbildung zum Erwerb des Berechtigungsscheins zum Führen des Flurförderfahrzeugs beruhen können, spricht grundsätzlich ein Anscheinsbeweis dafür, dass der fehlende Berechtigungsschein einen Ursachenbeitrag zu dem Unfallgeschehen geleistet hat.

OVG Bautzen v. 22.05.2014:
Zum Schadensersatz wegen - grob - fahrlässiger Dienstpflichtverletzung eines Polizeibeamten gemäß § 48 BeamtStG, wenn dieser unter Inanspruchnahme des Sonderrechtes nach § 35 Abs. 1 und 8 StVO einen Straftatverdächtigen mit einem Dienstwagen auf einer gesperrten Straße durch eine Wasserfläche verfolgt und der Dienstwagen dadurch beschädigt wird - sog. Wasserschlag - (hier verneint).

BVerwG v. 02.02.2017:
  1.  Der Dienstherr ist nicht aufgrund der Fürsorgepflicht gehalten, durch technische oder o.ungen des Beamten kommen kann, die wegen grober Fahrlässigkeit zu einem Schadensersatzanspruch des Dienstherrn gegen den Beamten gemäß § 48 Satz 1 BeamtStG führen.

  2.  Die Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung in § 48 Satz 2 BeamtStG dient nicht dem Schuldnerschutz, sondern dem öffentlichen Interesse an der raschen Durchsetzung der Forderung des Dienstherrn. Dementsprechend ist es regelmäßig ermessensfehlerfrei, wenn der Dienstherr die Gesamtschuldner ungeachtet ihrer Verschuldens- oder Verursachungsbeiträge jeweils in voller Höhe.

OVG Münster v. 02.12.2021:
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeibeamten, der sich mit seiner Klage gegen die Zahlung von Schadensersatz an seinen Dienstherrn wegen der grob fahrlässigen Verursachung eines Verkehrsunfalls mit einem Funkstreifenwagen wendet.

BGH v. 06.12.2022:
Fortgeltung des sog. Quotenvorrechts des Beamten gegenüber dem Beihilfeträger

BVerwG v. 03.06.2026:
Zum disziplinarrechtlichen Ausgangspunkt bei außerdienstlichem Alleinrennen mit fahrlässiger Körperverletzung eines Soldaten

BVerwG v. 17.12.2024:
Zur Dienstpflicht zur Ersten Hilfe und Kausalität bei fahrlässiger Tötung nach Verkehrsunfall im Auslandseinsatz

OLG Hamm v. 21.12.2021:
Zum Unfall beim Rückwärtsfahren eines Unimogs aus einer Haltebucht auf die Fahrbahn und die Haftung nach § 10 StVO

Landgericht Detmold v. 27.01.2020:
Umfang und Grenzen der Sorgfaltspflichten eines Fahrers eines Einsatzfahrzeuges mit Blaulicht und Martinshorn

BVerwG v. 23.01.2020:
Dienstgradherabsetzung bei grob fahrlässiger außerdienstlicher Straßenverkehrsgefährdung mit Todesfolge

Oberverwaltungsgericht NRW v. 09.05.2018:
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und privater Nutzung von Dienstkraftfahrzeugen

BVerwG v. 30.01.2017:
Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen Betrugs bei Ersatzteilbeschaffung und Trunkenheitsfahrten

Verwaltungsgericht Münster v. 13.12.2016:
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis und privater Dienstwagennutzung

Landgericht Landshut v. 14.02.2025:
Familienprivileg bei Regressansprüchen nach Art. 14 BayBG gegen Kfz-Haftpflichtversicherung des Ehepartners

BVerwG v. 22.06.2023:
Beförderungsverbot bei außerdienstlicher fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und Körperverletzung durch Soldaten

BVerwG v. 17.06.2021:
Disziplinarrechtliche Zumessung bei fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr durch Soldaten: Beförderungsverbot oder Dienstgradherabsetzung

Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt v. 29.10.2024:
Rechtfertigung von Sachbeschädigung durch Polizeibeamte zur Identitätsfeststellung bei Flucht nach Widerstand

BVerwG v. 25.08.2017:
Dienstgradherabsetzung bei außerdienstlicher Straßenverkehrsgefährdung mit Todesfolge

Amtsgericht Dülmen v. 17.04.2025:
Zur Abgrenzung von grober Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit bei Vorfahrtsverletzung nach § 315c StGB

Landgericht Hagen v. 13.03.2024:
Amtshaftung der Feuerwehr bei gewaltsamer Öffnung einer Taxi-Heckklappe zur Fahrgastbefreiung und Kürzung des Anspruchs

Amtsgericht Bielefeld v. 05.07.2023:
Zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Polizeibeamten bei missglücktem Anhalteversuch

OLG Hamm v. 28.09.2021:
Zur Unfallkausalität von Parkverstößen und Mitverschulden eines Polizeibeamten bei Kollision mit Lkw-Laderampe

OLG Köln v. 05.08.2021:
Zum Erwerbsschaden eines dienstunfähig gewordenen Beamten nach Verkehrsunfall und dessen Schadensminderungspflicht

Landgericht Nürnberg-Fürth v. 08.04.2021:
Zur Haftung des Rettungsdienstes bei Rotlichtfahrt mit Sondersignal und Mitverschulden des Motorradfahrers (Schutzhelm)

Landgericht Detmold v. 09.06.2020:
Zur Betriebsgefahr eines LKW mit ausgeklappter Ladebordwand und Haftungsverteilung bei Kollision mit Polizeifahrzeug.

Amtsgericht Duisburg-Ruhrort v. 14.03.2019:
Zur Alleinhaftung bei grobem Verkehrsverstoß beim Fahrspurwechsel und Missachtung von Fahrbahnmarkierungen

OLG Hamm v. 04.05.2018:
Anforderungen an die Darlegung einer Einsatzfahrt nach § 35 Abs. 5a StVO und die Zurückweisung verspäteten Vorbringens.

Landgericht Bonn v. 14.11.2018:
Zur Haftung bei Kollision zwischen Einsatzfahrzeug der Polizei und Pkw an unübersichtlicher Kreuzung

Landgericht Essen v. 20.09.2018:
Schwerwiegender Verstoß gegen § 1 StVO durch unzulässiges Überholen über Linksabbiegerspur zur Geradeausfahrt

Landgericht Bonn v. 28.09.2016:
Haftungsverteilung bei Kollision eines Polizeifahrzeugs mit Sonderrechten bei Rotlichtfahrt auf Kreuzung

Landgericht Köln v. 13.09.2016:
Amtshaftung bei Schlaglochschäden: Keine Haftung der Kommune bei erkennbarer Gefahr und Mitverschulden des Fahrers.

Amtsgericht Dortmund v. 28.06.2016:
Zur merkantilen Wertminderung von Polizeifahrzeugen nach einem Verkehrsunfall

Landgericht Bielefeld v. 23.03.2017:
Verkehrsunfall mit Müllfahrzeug: Haftung bei hoheitlichem Handeln und unklarem Hergang

Verwaltungsgericht Köln v. 12.12.2018:
Zur groben Fahrlässigkeit eines Soldaten bei Ablenkung vom Verkehrsgeschehen während der Fahrt und Haftung gegenüber dem Dienstherrn

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 26.11.2018:
Sachschadensersatz des Dienstherrn bei Mitverschulden des Beamten beim Rangieren in eine Parklücke

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen v. 07.06.2017:
Grob fahrlässige Pflichtverletzung eines Polizeibeamten bei Sonderrechtsfahrt an einer Kreuzung

Verwaltungsgericht Münster v. 05.09.2016:
Grob fahrlässiges Einfahren eines Polizeibeamten bei Rotlicht in eine Kreuzung ohne rechtzeitiges Einschalten von Sondersignalen

Oberverwaltungsgericht NRW v. 27.04.2016:
Zur Untreue eines Polizeibeamten bei der Abwicklung von Verwarnungsgeldern im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen

Verwaltungsgericht Münster v. 17.04.2015:
Zur Verkehrssicherungspflicht des Dienstherrn für Parkmöglichkeiten und anlassbezogener Baumkontrolle nach Windereignissen

BVerwG v. 29.10.2013:
Zur disziplinarrechtlichen Maßnahmebemessung bei unbefugter Weitergabe von Kfz-Halterdaten aus behördlichen Datensystemen

Verwaltungsgericht Arnsberg v. 27.03.2013:
Zur groben Fahrlässigkeit eines Beamten bei einem Verkehrsunfall mit Dienstfahrzeug in Einsatzsituation

BAG v. 15.11.2012:
Zur Arbeitnehmerhaftung bei grob fahrlässiger Schädigung eines Dienstfahrzeugs unter Alkoholeinfluss

Verwaltungsgericht Minden v. 20.01.2009:
Haftung eines Soldaten für Sachschäden an Dienstfahrzeug nach Verkehrsunfall; keine grobe Fahrlässigkeit bei Unachtsamkeit

Oberverwaltungsgericht NRW v. 23.03.2006:
Haftung eines Polizeibeamten für Verkehrsunfall bei Privatfahrt mit Dienstfahrzeug und Dienstpflichtverletzung

Oberverwaltungsgericht NRW v. 19.12.2005:
Anforderungen an die grobe Fahrlässigkeit eines Wegerechtsfahrers bei Verkehrsunfall

Verwaltungsgericht Düsseldorf v. 02.05.2005:
Einstellung eines Disziplinarverfahrens gegen Polizeibeamten wegen Beihilfe zum Versicherungsbetrug und unerlaubter Munition

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