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Das Amtsgericht Aachen verurteilte den Angeklagten wegen Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB) zu einer Geldstrafe. Der Angeklagte hatte einen Fußgänger, der nach einer schnellen Annäherung seines Fahrzeugs gestikulierte und rief, am Hals gepackt und nach hinten gezwungen, sowie später erneut am Hals gepackt, als dieser die Polizei rufen wollte. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |