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Eine Person ist in einem Online-Forum identifizierbar, wenn sie zumindest für einen Teil der Leser- oder Adressatenschaft aufgrund der mitgeteilten Umstände hinreichend erkennbar wird; hierbei kommt es nicht auf den Durchschnittsleser an. Ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht liegt vor, wenn der Verdacht eines Kennzeichenmissbrauchs geäußert wird und die Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung nicht vorliegen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |