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Der Gebrauchtwagenverkäufer ist verpflichtet, den Käufer über eine nicht dem Hersteller gemeldete Veränderung der Motorsteuerung (Chiptuning) zu unterrichten. Ein Verschweigen dieser Maßnahme stellt eine aufklärungspflichtige und damit arglistig verschwiegene Tatsache dar, da sie für den Erwerber das Risiko birgt, bei einem Motorschaden nicht problemlos auf die noch bestehende Herstellergarantie zurückgreifen zu können. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |