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Nach Ausübung des Ermessens des Gerichts und unter Berücksichtigung aller Gesamtumstände des konkreten Sachverhalts steht dem Kläger aufgrund eines Verkehrsunfalls ein Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 800,00 € zu, welches angemessen und ausreichend ist, um physische Beeinträchtigungen wie eine HWS-Distorsion und eine Unterarmprellung abzugelten. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |