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Das Landgericht Hagen hat über Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall entschieden und die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schadensersatz und außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten verurteilt. Die Parteien stritten insbesondere über die Höhe des Nutzungsausfalls und die Einordnung des klägerischen Fahrzeugs in die Nutzungsausfallentschädigungstabelle. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |