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Die sog. kleine Benzinklausel in der Privathaftpflichtversicherung schließt die Haftung für Schäden aus, die durch den Gebrauch eines Fahrzeugs verursacht werden. Von dem Begriff des Gebrauchs sind jedenfalls all solche Risiken umfasst, die unmittelbar mit der Nutzung eines Fahrzeugs in seiner Eigenschaft als Fortbewegungsmittel einhergehen. Dazu gehört auch das manuelle Fortbewegen eines nicht mehr fahrbereiten Pkw im öffentlichen Straßenraum, um ihn zwecks Reparatur oder Entsorgung abholen zu lassen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |