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Die Fahrerlaubnisbehörde ist an rechtskräftige Entscheidungen über eine Ordnungswidrigkeit gebunden. Ein Einwand, man habe keine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen, kann im Verfahren gegen die Anordnung eines Aufbauseminars nicht gehört werden, wenn der Bußgeldbescheid bestandskräftig geworden ist, selbst wenn der Verkehrsverstoß im Rahmen der Anhörung bestritten wurde und der Betroffene aus unerheblichen Beweggründen keinen Einspruch erhoben hat. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |