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Kollidiert ein Pkw mit einer 10-jährigen Fußgängerin auf einem Fußgängerüberweg an einer lichtzeichengeregelten Kreuzung, so kann der Anspruch der Fußgängerin auf Schadensersatz dem Grunde nach in Höhe von 40 % gerechtfertigt sein. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |