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Zur Berechnung der Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall kann der im Einzelfall erstattungsfähige Mietzins mit Hilfe des arithmetischen Mittels aus den Angaben zum Normaltarif der Schwacke-Liste und des Fraunhofer-Mietpreisspiegels berechnet werden, um eine Ausgleichung der jeweiligen Vor- und Nachteile beider Erhebungen zu erzielen. Die grundsätzliche Eignung dieser Listen wird nicht durch Vergleichsangebote aus dem Internet erschüttert, wenn die Klassenzugehörigkeit und tatsächliche Verfügbarkeit der Wagen nicht erkennbar oder unter Beweis gestellt sind. Zur Berechnung des Normaltarifs ist unter Zugrundelegung der längsten in Frage kommenden Pauschale der jeweilige Tagesmietpreis zu errechnen und mit der Anzahl der tatsächlich angefallenen Miettage zu multiplizieren. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |