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Unfallersatztarif: Schwacke oder Fraunhofer?
Rechtsprechung mit neutraler Position




Gliederung:


-   Einleitung
-   Rechtsprechung



Einleitung:


Unfallersatztarif

Es macht durchaus Sinn, für die alltägliche Unfallschadenregulierung die in Betracht kommende - lokal oftmals unterschiedlich positionierte - Rechtsprechung zu berücksichtige, siehe daher auch:

Unfallersatztarif - für Schwacke-Liste

Unfallersatztarif - für Fraunhofer-Marktspiegel

Unfallersatztarif - neutrale Position

Unfallersatztarif - für Anwendung des Mittelwerts

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Rechtsprechung:


LG Darmstadt v. 02.06.2010:
Der Normalpreis kann auf der Grundlage, von Listen geschätzt werden, solange nicht anhand konkreter Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken. Dabei ist das Gericht nicht an Listenwerte gebunden, sondern kann diese als Ausgangspunkt seiner Betrachtungen wählen und Korrekturen vornehmen. Bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit ist grundsätzlich das Preisniveau an dem Ort maßgebend, an dem das Fahrzeug angemietet und übernommen wird.

KG Berlin v. 02.09.2010:
Bei der Ermittlung der zum Zweck der Überbrückung eines unfallbedingten Ausfalls der Nutzung eines Kraftfahrzeuges erforderlichen Kosten kann das Gericht geeignete Listen oder Tabellen verwenden. Weder gegen die Heranziehung des "Schwacke-Mietpreisspiegels", noch gegen die Verwendung des "Marktpreisspiegels Mietwagen Deutschland 2008" des Fraunhofer Instituts Arbeitswirtschaft und Organisation bestehen allgemein grundsätzlich durchgreifende Bedenken; auch das arithmetische Mittel aus beiden Markterhebungen kann Grundlage der Schätzung des Tatrichters sein. Die Eignung dieser Listen bedarf nur der Klärung, wenn im Einzelfall anhand konkreter Umstände dargetan ist, dass ein geltend gemachter Mangel der Schätzgrundlage die Schadensschätzung erheblich beeinflusst.

OVG Koblenz v. 29.03.2012:
Aus der "bloßen Existenz" des "Fraunhofer-Mietpreisspiegels" kann nicht auf eine Ungeeignetheit der "Schwacke-Liste" geschlossen werden. Vielmehr kann der erkennende Richter grundsätzlich auf beide Listen zurückgreifen. Auch ist gerade in jüngerer Zeit die Verwendung des "Schwacke-Mietpreisspiegels" ausdrücklich durch den Bundesgerichtshof und andere Obergerichte gebilligt worden.

LG Berlin v. 17.10.2013:
Da der Geschädigte gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen kann, die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf, bedeutet dies für den Bereich der Mietwagenkosten, dass der Geschädigte von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen kann, der auf verschiedene Arten ermittelt werden kann.

OLG Dresden v. 26.03.2014:
In geeigneten Fällen können Listen oder Tabellen Verwendung finden und der Tatrichter ist bei der Streitigkeit über die Höhe von Mietwagenkosten grundsätzlich nicht gehindert, seiner Schadensschätzung sowohl die Schwacke-Liste als auch den Fraunhofer-Mietpreisspiegel zugrunde zu legen. Die Eignung von Listen oder Tabellen bedarf nur dann der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, dass detailliert geltend gemachte Mängel der Schätzgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken.

LG Köln v. 15.01.2019:
Sowohl die „Schwacke-Liste, den Fraunhofer Marktpreisspiegel oder einen Durchschnittswert beider Erhebungen kann das _Gericht als Schätzgrundlage für die Ermittlung, der angemessenen Mietwagenkosten zugrunde legen. Die Anwendung der Listen bedarf nur dann der Klärung, wenn konkret aufgezeigt wird, dass Mängel der Schätzgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall in erheblichem Umfang auswirken, indem deutlich günstigere bzw. ungünstigere Angebote anderer Anbieter für den konkreten Zeitraum am Ort der Anmietung aufgezeigt werden.

Amtsgericht Köln v. 06.05.2026:
Zur Schätzung der Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anwendung der Fracke-Methode (Schwacke- und Fraunhofer-Liste)

Amtsgericht Siegburg v. 15.05.2025:
Ungeeignetheit der Fraunhofer-Liste als Schätzungsgrundlage für Mietwagenkosten

Landgericht Bonn v. 04.02.2025:
Zur Eignung von Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel als Schätzgrundlage für Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Bonn v. 12.11.2024:
Zur Ungeeignetheit der Fraunhofer-Liste als Schätzgrundlage für Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall

Landgericht Bonn v. 22.10.2024:
Zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Alleinige Heranziehung der Schwacke-Liste

Amtsgericht Königswinter v. 08.05.2024:
Zur Eignung der Schwacke-Liste als alleinige Schätzgrundlage für erforderliche Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

Amtsgericht Köln v. 08.08.2023:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anwendung des arithmetischen Mittels aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Landgericht Bonn v. 22.09.2023:
Zur Ungeeignetheit der Fraunhofer-Liste als Schätzgrundlage für Mietwagenkosten wegen mangelhafter ACRISS-Klassifikation

Landgericht Aschaffenburg v. 20.05.2022:
Mietwagenkosten nach Unfall: Schwacke-Liste als Schätzgrundlage und Anmietdauer bei fehlender Vorfinanzierung

Amtsgericht Bergheim v. 18.02.2022:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Alleinige Anwendung der Schwacke-Liste bei fehlenden Fraunhofer-Daten

Amtsgericht Köln v. 11.01.2022:
Zur Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten: Arithmetisches Mittel aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste als Schätzgrundlage

Amtsgericht Paderborn v. 04.11.2021:
Zur Berechnung der Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall und der Erstattungsfähigkeit von Zusatzkosten

Amtsgericht Köln v. 04.06.2021:
Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Arithmetisches Mittel aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Amtsgericht Kerpen v. 23.09.2020:
Zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall anhand des arithmetischen Mittels von Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Amtsgericht Köln v. 19.03.2019:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Mietpreisspiegel als Schätzgrundlage

Amtsgericht Detmold v. 14.09.2018:
Zur Erforderlichkeit von Mietwagenkosten und der Eignung des Fraunhofer-Marktpreisspiegels gegenüber der Schwacke-Liste

Amtsgericht Düsseldorf v. 13.09.2018:
Zur Wahl der Schätzgrundlage bei Mietwagenkosten: Fraunhofer-Mietpreisspiegel vor Schwacke-Liste

Landgericht Hagen v. 13.12.2019:
Zur tatrichterlichen Schätzung ersatzfähiger Mietwagenkosten bei Verkehrsunfällen; Fraunhofer-Liste als geeignete Schätzungsgrundlage

Amtsgericht Köln v. 09.08.2017:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall mittels Schwacke-Automietpreisspiegel

Amtsgericht Olpe v. 19.05.2016:
Zur Schätzung der Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Arithmetisches Mittel aus Schwacke-Liste und Fraunhofer Marktpreisspiegel

Landgericht Bonn v. 16.03.2018:
Zur Berechnung der erforderlichen Mietwagenkosten: Arithmetisches Mittel aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Liste

Landgericht Hagen v. 01.12.2017:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Vorzug der Fraunhofer-Methode gegenüber Schwacke und 'Fracke'

Landgericht Bonn v. 17.02.2017:
Zur Berechnung der Mietwagenkosten im Unfallersatzgeschäft: Arithmetisches Mittel aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste plus 20% Aufschlag

Landgericht Bonn v. 25.02.2016:
Bemessung der Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Arithmetisches Mittel aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Amtsgericht Köln v. 29.04.2024:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schätzung des Normaltarifs mittels arithmetischem Mittel aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Amtsgericht Münster v. 24.08.2022:
Zur Ermittlung von Mietwagenkosten nach der „Fracke“-Methode (Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer Marktpreisspiegel)

Landgericht Düsseldorf v. 16.03.2018:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als taugliche Grundlage und 20% Aufschlag für Unfallersatztarif

Landgericht Köln v. 25.03.2026:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer als Schätzgrundlage

Amtsgericht Krefeld v. 18.09.2024:
Berechnung von Mietwagenkosten nach Unfall: Mittelwert Schwacke/Fraunhofer, 20% Unfallersatztarif-Aufschlag, Zweitfahrerberechtigung

Amtsgericht Dortmund v. 06.05.2022:
Berechnung der erforderlichen Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anwendung von Schwacke-Liste und Fraunhofer-Tabelle

Amtsgericht Minden v. 13.11.2021:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall: Mittelwertbildung aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Amtsgericht Velbert v. 24.06.2021:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Berechnung nach arithmetischem Mittel aus Fraunhofer und Schwacke

Amtsgericht Siegburg v. 08.07.2020:
Ersatz von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schätzung nach Schwacke/Fraunhofer und Unfallersatzzuschlag

Amtsgericht Warendorf v. 05.09.2019:
Zur Ermittlung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Mittelwert aus Schwacke und Fraunhofer; Herabstufung bei älterem Fahrzeug

Amtsgericht Köln v. 30.07.2019:
Zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach Unfall: Schwacke-Liste gegenüber Fraunhofer-Studie

Amtsgericht Siegburg v. 01.02.2019:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schätzung nach Schwacke/Fraunhofer-Mittelwert, Aufschlag für unbestimmtes Mietende und Nebenkosten

Amtsgericht Köln v. 29.06.2016:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als geeignete Schätzgrundlage; Ablehnung des Fraunhofer Mietpreisspiegels

Amtsgericht Essen v. 26.02.2016:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schätzung zwischen Schwacke und Fraunhofer

Landgericht Bonn v. 29.12.2017:
Zur Berechnung der Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Mittelwert aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste plus 20% Aufschlag

Amtsgericht Essen v. 26.08.2015:
Zur Berechnung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Arithmetisches Mittel aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel

Amtsgericht Duisburg v. 17.04.2015:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Fraunhofer-Liste vor Schwacke und Umfang der Haftungsfreistellung

Amtsgericht Köln v. 26.06.2014:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als geeignete Schätzgrundlage, Fraunhofer-Liste ungeeignet

Amtsgericht Olpe v. 10.09.2015:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anwendung von Schwacke-Liste und Fraunhofer-Studie

Landgericht Düsseldorf v. 13.08.2015:
Zur Wahl der Schätzgrundlage für Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste gegenüber Fraunhofer-Marktpreisspiegel

Amtsgericht Coesfeld v. 12.08.2015:
Mietwagenkosten nach Unfall: Schwacke-Liste bei fehlendem Internetzugang und ländlichem Raum anwendbar

Amtsgericht Köln v. 22.07.2015:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als Schätzgrundlage; Ablehnung der Fraunhofer-Studie.

Amtsgericht Düsseldorf v. 13.07.2015:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Fraunhofer-Mietpreisspiegel vor Schwacke-Liste als Schätzgrundlage

Landgericht Duisburg v. 28.05.2015:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Vorzug der Schwacke-Liste vor Fraunhofer-Mietpreisspiegel und subjektive Schadensbetrachtung

Landgericht Siegen v. 18.05.2015:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schätzung anhand des arithmetischen Mittels von Schwacke- und Fraunhofer-Listen

Landgericht Aachen v. 07.08.2014:
Mietwagenkosten nach Unfall: Schätzung anhand des arithmetischen Mittels von Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Landgericht Köln v. 23.12.2013:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anwendung des arithmetischen Mittels aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Landgericht Köln v. 16.10.2013:
Zur Schadensschätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anwendung des arithmetischen Mittels aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Amtsgericht Essen v. 19.09.2013:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten: Fraunhofer-Institut Marktpreisspiegel als Bemessungsgrundlage, Schwackeliste ungeeignet

Amtsgericht Köln v. 11.09.2013:
Mietwagenkosten nach Unfall: Schwacke-Liste als Schätzgrundlage und Abgrenzung zu Internetangeboten

Amtsgericht Köln v. 10.09.2013:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall: Schwacke-AMS gegenüber Internetangeboten und Fraunhofer-Liste

Amtsgericht Köln v. 04.09.2013:
Mietwagenkosten nach Unfall: Schwacke-Liste als Schätzgrundlage; Abgrenzung zu Fraunhofer-Liste und Internetangeboten

Landgericht Bonn v. 29.08.2013:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Ablehnung der Mittelwertbildung aus Schwacke und Fraunhofer-Marktspiegel

Landgericht Wuppertal v. 22.06.2011:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anforderungen an die Schadensschätzung und den Vortrag zum Unfallersatztarif

Amtsgericht Siegburg v. 27.08.2010:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als Schätzgrundlage und Zulässigkeit des Unfallersatztarifs

Amtsgericht Krefeld v. 28.06.2013:
Zur Schätzung des Normaltarifs bei Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Mittelwert aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Tabelle

Amtsgericht Ratingen v. 23.05.2013:
Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Mittelwert aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Erhebung

Landgericht Mönchengladbach v. 14.05.2013:
Schadensschätzung von Mietwagenkosten im Berufungsverfahren; Abschlag von 17% bei Schwacke-Liste

Amtsgericht Köln v. 26.03.2013:
Zur Eignung des Schwacke-Mietpreisspiegels als Schätzgrundlage für Mietwagenkosten; Anforderungen an die Erschütterung durch Online-Angebote.

Amtsgericht Grevenbroich v. 31.01.2013:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und der Anwendbarkeit des Schwacke-Mietpreisspiegels

Amtsgericht Düsseldorf v. 20.12.2012:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Mietpreisspiegel als geeignete Schätzgrundlage

Amtsgericht Köln v. 26.11.2012:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als geeignete Schätzgrundlage

Amtsgericht Borken v. 13.09.2012:
Zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Kombination von Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Landgericht Bonn v. 30.07.2012:
Mietwagenkosten: Schwacke-Liste als Schätzgrundlage; Ablehnung von Internet-Alternativangeboten

Landgericht Köln v. 06.06.2012:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anwendbarkeit des Schwacke-Automietpreisspiegels und Abgrenzung zur Fraunhofer-Erhebung

Landgericht Duisburg v. 23.02.2012:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Wirtschaftlichkeitsgebot und Schätzung mittels Fraunhofer-Liste

Landgericht Mönchengladbach v. 24.01.2012:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste und Vergleichbarkeit von Internetangeboten.

OLG Köln v. 19.10.2011:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfällen; Eignung des Schwacke-Mietpreisspiegels und Anforderungen an Alternativangebote

OLG Hamm v. 20.07.2011:
Zur Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten und der Eignung von Schwacke- und Fraunhofer-Listen als Schätzungsgrundlage

Landgericht Detmold v. 29.06.2011:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach § 287 ZPO: Arithmetisches Mittel aus Schwacke und Fraunhofer; pauschaler Aufschlag und Eigenersparnisabzug.

Amtsgericht Neuss v. 16.05.2011:
Zur Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Vorzug der Fraunhofer-Liste vor der Schwacke-Liste als Schätzgrundlage

Amtsgericht Düsseldorf v. 26.11.2010:
Zur Schätzung der Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Mittelwert aus Schwacke- und Fraunhofer-Liste

Amtsgericht Grevenbroich v. 27.09.2010:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als Schätzgrundlage und Erstattungsfähigkeit von Unfallersatztarifen.

Amtsgericht Düsseldorf v. 19.08.2010:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Mittelwertbildung aus Schwacke-Liste und Frauenhofer-Tabelle bei Schätzung nach § 287 ZPO

Landgericht Mönchengladbach v. 06.08.2010:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste vs. Fraunhofer-Liste

Landgericht Mönchengladbach v. 06.08.2010:
Eignung der Schwacke-Liste zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall

Amtsgericht Bonn v. 04.08.2010:
Zweifel an der Verwertbarkeit des Schwacke-Mietpreisspiegels zur Bestimmung der erforderlichen Mietwagenkosten

Landgericht Dortmund v. 19.07.2010:
Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall; Verwertbarkeit von Schwacke- und Fraunhofer-Listen

OLG Köln v. 29.06.2010:
Zur Eignung des Schwacke AMS und Fraunhofer MMD als Schätzungsgrundlage für Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

Landgericht Krefeld v. 31.05.2010:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall und die Verwendung der Schwacke-Liste

Amtsgericht Erkelenz v. 23.02.2010:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste gegenüber Fraunhofer-Institut

Landgericht Köln v. 22.02.2010:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als Schätzgrundlage und 20% Unfallersatzzuschlag

Amtsgericht Mönchengladbach v. 19.02.2010:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als geeignete Grundlage; Zulässigkeit eines pauschalen Aufschlags auf den Normaltarif.

Amtsgericht Bonn v. 28.01.2010:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Liste als geeignete Schätzgrundlage, Fraunhofer-Studie ungeeignet

Landgericht Bonn v. 21.01.2010:
Mietwagenkosten nach Unfall: Zulässigkeit der Schadensschätzung mittels Schwacke-Automietpreis-Spiegel

Amtsgericht Köln v. 11.01.2010:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Mittelwert aus Fraunhofer-Mietpreisspiegel und Schwacke-Liste als Schätzgrundlage

Landgericht Düsseldorf v. 08.01.2010:
Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Zulässigkeit der Fraunhofer-Liste als Schätzgrundlage

Landgericht Dortmund v. 25.11.2009:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Automietpreisspiegel als Schätzgrundlage

Amtsgericht Neuss v. 01.10.2009:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Vorzug des Fraunhofer-Mietspiegels vor Schwacke bei der Normaltarifermittlung

Amtsgericht Brühl v. 07.09.2009:
Zur Erstattung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Anwendung der Schwacke-Liste und 20% Aufschlag für Mehrleistungen

Landgericht Krefeld v. 13.08.2009:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Mietpreisspiegel ist dem Fraunhofer-Marktspiegel vorzuziehen.

Amtsgericht Essen v. 02.07.2009:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Erforderlichkeit, Schwacke-Liste und Unfallersatztarif

Amtsgericht Düsseldorf v. 17.02.2009:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schätzung nach Fraunhofer Mietpreisspiegel gegenüber Schwacke-Liste

Amtsgericht Düsseldorf v. 26.01.2009:
Zur Schätzung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Zulässigkeit der Heranziehung des Fraunhofer-Marktpreisspiegels

Amtsgericht Köln v. 17.12.2008:
Eignung des Fraunhofer Marktpreisspiegels als Schätzgrundlage für Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall

OLG Köln v. 11.02.2009:
Zur Heranziehung des Schwacke-Mietpreisspiegels bei der Feststellung erstattungsfähiger Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall

Landgericht Detmold v. 05.11.2008:
Zur Berechnung der ersatzfähigen Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Mietpreisspiegel und 15% Aufschlag

Landgericht Bielefeld v. 13.02.2008:
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall: Schwacke-Automietpreisspiegel als Schätzungsgrundlage; Nichtberücksichtigung von Internet-Tarifen

Amtsgericht Landau in der Pfalz v. 14.06.2013:
Tarife (Mietwagen)

Amtsgericht Kehl v. 28.02.2011:
Rahmengebühren

Landgericht Frankfurt am Main v. 13.11.2013:
Schwacke-Liste

OLG Dresden v. 04.11.2020:
Unfallersatztarif

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