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Leitsatz: Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Autowaschstraße bei Glatteis • Zu Umfang und Ausgestaltung der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Autowaschstraße bei möglicher Glatteisbildung • Zur Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung einer Verkehrssicherungs-pflicht als haftungsauslösende Handlung und zur sekundären Behauptungslast des Sicherungspflichtigen in Bezug auf die Erfüllung seiner Verkehrssicherungspflicht • Zu den Anforderungen, unter denen der Autowaschanlagenbetreiber durch einen Warnhinweis seiner Sicherungspflicht in haftungsausschließender Weise nachkommt BGB § 823 OLG Düsseldorf, 21. Zivilsenat Urteil vom 25.08.2015, I-21 U 8/14; rechtskräftig (Leitsätze des Gerichts) |