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Greift ein Beifahrer absichtlich in das Lenkrad eines fahrenden Pkw, um die Fahrerin zu erschrecken, und verursacht dadurch einen Unfall mit tödlichen und verletzungsfolgen, handelt er fahrlässig im Sinne der §§ 222, 229 StGB, wenn er sich der Gefahr schwerwiegender Folgen bewusst ist. In einem solchen Fall kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |