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Ein Geschädigter kann bei einem über drei Jahre alten Fahrzeug, das nicht durchgängig in einer Vertragswerkstatt gewartet wurde, auf eine günstigere Reparatur in einer freien Fachwerkstatt verwiesen werden. Nutzungsausfallentschädigung kann für die Dauer der Reparatur und der Schadensermittlung zustehen. Die Kosten für eine Reparaturbestätigung sind ersatzfähig, um dem Risiko einer späteren Behauptung eines nicht oder nicht hinreichend reparierten Vorschadens zu begegnen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |