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Das Landgericht Bonn hat nach einem Verkehrsunfall ein Schmerzensgeld in Höhe von 80.000 Euro sowie umfangreichen Verdienstausfall für die Vergangenheit und Zukunft zugesprochen. Dabei wurde eine Mitverschuldensquote des Klägers von 25% berücksichtigt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |