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Das Landgericht Duisburg hat über restliche Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall, insbesondere hinsichtlich Mietwagenkosten, Standgeld, Überführungs- und Umrüstungskosten sowie Lohnfortzahlungskosten, entschieden. Die Klage war lediglich in Höhe von weiteren 2.048,17 EUR begründet, im Übrigen wurde sie abgewiesen. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |