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Wer links in eine andere Straße einbiegen will, deren Einmündung trichterförmig erweitert ist, muss den Mittelpunkt der Trichterweite rechts umfahren. Ein Mitverschulden des Unfallgegners lässt sich nicht feststellen, wenn der Unfallort erheblich im Bereich der Straße liegt, in die abgebogen wird, und nicht mehr im Fahrbahnbereich der bevorrechtigten Straße. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |