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Kann aufgrund unstreitig bestehender, nur teilweise reparierter Vorbeschädigungen im Anstoßbereich nicht mit hinreichender Sicherheit bestimmt werden, welche Schäden auf ein aktuelles Verkehrsunfallereignis zurückzuführen sind, geht diese Unsicherheit zulasten des Klägers. Ein Schmerzensgeld von 300 EUR (bei 100% Haftung) kann für eine Halswirbelsäulendistorsion mit Schädelprellung bei achttägiger Arbeitsunfähigkeit angemessen und ausreichend sein. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |