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Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist rechtmäßig, wenn der Antragsteller unter dem Einfluss von Amphetamin, Kokain und Cannabis mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilgenommen hat und daher ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Bei feststehender Ungeeignetheit steht der Behörde kein Ermessen zu. Das öffentliche Interesse am Schutz anderer Verkehrsteilnehmer überwiegt das private Interesse an der Nutzung der Fahrerlaubnis. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |