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Zur Beseitigung eines Unfallschadens an einem 10 Jahre alten Fahrzeug kann die Beilackierung angrenzender Teile zur Farbtonangleichung erforderlich sein. Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für eine durch Teillieferengpässe verlängerte Reparaturdauer besteht nicht, wenn das Fahrzeug bis zur Reparatur fahrbereit war und der Geschädigte die Reparatur erst nach drei Monaten durchführen ließ. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |