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Die Formulierung 'Tachostand abgelesen' im privaten Gebrauchtwagenkaufvertrag ist nicht als Angabe der Laufleistung, sondern als bloße Wiedergabe des Tachometerstandes zu verstehen, wenn durch den Zusatz deutlich gemacht wird, dass sich die Kilometerangabe nicht auf die Laufleistung beziehen soll. Ein umfassender Haftungsausschluss wie 'Keine Garantie oder Rücknahme, gekauft wie besichtigt und probegefahren' schließt die Sachmängelhaftung auch für verborgene Mängel aus, sofern keine arglistige Täuschung nachgewiesen wird. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |