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Die Klage auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall wird abgewiesen, wenn erhebliche Zweifel an der Plausibilität des Unfallhergangs und der Unfallschäden bestehen, insbesondere bei Verdacht auf einen manipulierten Verkehrsunfall aufgrund von Widersprüchen im Ablauf, Vorschäden und erschwerter Nachbesichtigung des beteiligten Fahrzeugs. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |