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Das Landgericht Wuppertal hat nach einem Auffahrunfall, bei dem eine schwangere Geschädigte Rücken- und Kopfschmerzen sowie Übelkeit und Schwindel erlitt, über die Höhe des Schmerzensgeldes und des Haushaltsführungsschadens entschieden. Die Beklagten wurden zur Zahlung weiteren Schmerzensgeldes sowie eines Teils des geltend gemachten Haushaltsführungsschadens verurteilt. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |