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Zur Aktivlegitimation des Klägers als Eigentümer eines Fahrzeugs kann ein Eigentumsvorbehalt angenommen werden, wenn der Kläger das Fahrzeug erworben und bezahlt hat und der Zeuge es in Raten abzahlt. Die Überzeugung des Gerichts von der Unfallverursachung durch ein Wendemanöver im Rahmen der freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO ist auch dann möglich, wenn ein Zeuge den Vorfall beobachtet, sich aber weniger an das genaue Datum als an den Vorfall an sich erinnert. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |