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Die Kosten der Beilackierung von Karosserieteilen sind ersatzfähig, wenn diese technisch notwendig ist. Die technische Notwendigkeit ist gegeben, wenn ein Privatsachverständiger die Beilackierung explizit ausweist und begründet, dass ohne Lackangleichung deutliche Farbunterschiede erkennbar bleiben. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |