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Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn sich der Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, insbesondere bei Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen wie einem schlecht eingestellten Diabetes. Die Nichteignung kann durch ein diabetologisch-verkehrsmedizinisches Gutachten belegt werden, wobei der Nachweis einer wiedererlangten Kraftfahreignung eine Neueinstellung und eine erneute verkehrsmedizinische Beurteilung nach einer angemessenen Zeit erfordert. Die voraussichtliche Rechtmäßigkeit einer auf den Verlust der Kraftfahreignung gestützten Ordnungsverfügung trägt in aller Regel die Aufrechterhaltung des Sofortvollzugs. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |