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Eine rückwirkende Heilung einer fehlenden Prozessvollmacht in einer nachfolgenden Instanz ist nicht möglich, wenn in der Vorinstanz eine Prozessentscheidung aufgrund der fehlenden Vollmacht ergangen ist. Eine Heilung ist nur möglich, wenn eine nicht auf das Fehlen einer ordnungsgemäßen Vollmacht gestützte Sachentscheidung ergangen ist oder die Prozessentscheidung fehlerhaft war, weil die Vollmacht bereits vorlag. Ein im zeitlichen Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges ermittelter Wert ab 1,0 ng/ml THC im Serum belegt die mangelnde Trennung zwischen Cannabiskonsum und Teilnahme am Straßenverkehr und begründet die Fahrungeeignetheit. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |