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Die unterbliebene Übergabe eines Service-Heftes in deutscher Sprache führt nicht dazu, dass der Käufer über die Garantie erhaltenden Wartungsintervalle spekulieren oder darauf vertrauen darf, dass eine Inspektion erst bei 30.000 km vorgesehen sei. Der Käufer muss sich notfalls verlässliche Informationen über die erforderlichen Inspektionen anderweit beschaffen, um einen Verstoß gegen eigene wohl verstandene Interessen (§ 254 Abs. 2 BGB) zu vermeiden. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |