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Die durch die Polizeipräsidentin in der Dienststelle erfolgte Bekanntmachung des Ergebnisprotokolls über die Dienstbesprechung der Polizeiärztinnen und Polizeiärzte NRW, wonach die Blutuntersuchung zum medizinischen Standard bei der Feststellung der Kraftfahrzeugtauglichkeit gehört, stellt keine "Maßnahme" im Sinne des Personalvertretungsgesetzes NRW dar. (Leitsätze des Gerichts) |