|
Das Landgericht Köln verurteilte die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz (Haushaltsführungsschaden als Rente) aufgrund eines Verkehrsunfalls. Dieser ereignete sich, als die Beklagte zu 1) ein Stoppschild missachtete und mit dem klägerischen Fahrzeug kollidierte, wobei die Haftung dem Grunde nach unstreitig war. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |