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Die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Fahrerlaubnisentziehung ist gerechtfertigt, wenn ein Kraftfahrzeug unter Cannabiseinfluss (THC-Wert von 1,4 ng/ml, über dem Grenzwert von 1 ng/ml) geführt wurde, da dies die Annahme eines zeitnahen Konsums mit entsprechender Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit rechtfertigt. Durch das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Cannabiseinfluss beweist der Betroffene, dass er zwischen Konsum von Cannabis und Fahren nicht trennen kann, wodurch bei feststehender Ungeeignetheit der Behörde kein Ermessen zusteht. Das Interesse am Schutz von Leib, Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer überwiegt die mit der Entziehung der Fahrerlaubnis verbundenen persönlichen und beruflichen Schwierigkeiten des Antragstellers. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |