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Der Kläger kann Reparaturkosten auf der Grundlage einer markengebundenen Fachwerkstatt ersetzt verlangen, wenn ihm bei einer Reparatur in einer anderen Werkstatt Nachteile (z.B. Verlust der Durchrostungsgarantie) drohen. Die Erstattung der Umsatzsteuer bei der Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges ist auch dann geschuldet, wenn der Geschädigte einen unwirtschaftlicheren Weg zur Wiederherstellung wählt, deren Höhe jedoch auf den Umsatzsteuerbetrag begrenzt ist, der bei dem wirtschaftlich günstigeren Weg angefallen wäre. Ein Anspruch auf Freistellung von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten besteht, wenn die Beklagten durch ihr Verhalten Veranlassung zur Klageerhebung gegeben haben. (Orientierungssatz, nicht amtlich) |